1963 wurde Ali Kasikkirmaz im Dorf Tilkiler in der kurdischen Provinz Pazarcik geboren. Bereits als Kind erlebte er 1978 das von türkischen Sicherheitskräften und den faschistischen Grauen Wölfen verübte Massaker von Kahramanmaras, bei dem etwa 110 Menschen getötet und zahlreiche verletzt wurden. Diese schmerzhafte Erfahrung prägte seither sein ganzes Leben.
Mit 14 Jahren hat sich Ali Kasikkirmaz einer linken Organisation angeschlossen, er nahm an Demonstrationen und Kundgebungen gegen die nationale Unterdrückung des kurdischen Volkes teil.
1980 wurde in der Türkei die TKEP, die Kommunistische Partei der Arbeit der Türkei, gegründet. Ali Kasikkirmaz gehörte zu den ersten Mitgliedern dieser Partei. Bekanntlich hat das türkische Militär in diesem Jahr einen Putsch verübt. Wenige Monate nach der Gründung der TKEP wurde Alis Heimatdorf erneut heimgesucht, die Militärs trieben die Bewohner des Dorfes zusammen, schlugen, folterten und erniedrigten Frauen, Kinder und alte Menschen.
Am 2. Mai 1981 wird Ali Kasikkirmaz verhaftet und erst nach 41 Tagen "Verhören" aus Mangel an Beweisen freigelassen.
Im Jahre 1982 wird die Kommunistische Partei Kurdistans gegründet. Ali Kasikkirmaz gehört von Anfang an dazu. Die Partei ist illegal, weil ihr die türkischen Machthaber und Sicherheitskräfte ein öffentliches Auftreten verwehren. 1984 wird Ali Kasikkirmaz erneut verhaftet, er wird verbannt nach Agri/Patnos. Erst zwei Jahre später kann er in sein Heimatdorf heimkehren.
Nach weiteren Jahren aktiver illegaler politischer Arbeit für die KKP sah sich Ali Kasikkirmaz 1990 gezwungen, mit gefälschten Pässen ins Ausland zu fliehen In Düsseldorf wurden seine Frau Hacer und er am 27. August 1992 als Asylberechtigte anerkannt, das Ehepaar erhielt eine unbefristete Aufenthaltsberechtigung für die Bundesrepublik Deutschland. In seinen neuen Wohnort Krefeld arbeitete Ali Kasikkirmaz als Korrespondent der sozialistischen Zeitung NEWROZ und im Kurdistan Volkshaus e.V. Darüber hinaus war er unter anderem in einer Kommission tätig, die mit anderen kurdischen Organisationen gegen Menschenrechtsverletzungen und für die Freilassung der politischen Gefangenen in der Türkei eintraten.
Sechs Jahre lang lebte die Familie Kasikkirmaz nun unbehelligt in Deutschland. Die drei Kinder des Ehepaares gehen hier zur Schule. Das jüngste der drei wurde sogar hier geboren. Nach wie vor ist das Ehepaar politisch aktiv. Doch am 3. Februar 1998 wird der Familie der Asylstatus in der BRD entzogen. Hacer und Ali sollen 1992 bereits in der Schweiz Asyl beantragt haben. Das Ausländeramt Krefeld hatte sich 1997 danach erkundigt. Außerdem wird seitdem konstatiert, dass Ali Kasikkirmaz ein Mitläufer sei, keinesfalls eine Persönlichkeit der KKP im Exil, die bei der Abschiebung in der Türkei Verfolgung befürchten müsse.
In der schriftlichen Begründung des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge heißt es dazu: "Nach den dem Bundesamt nachträglich mitgeteilten Tatsachen steht fest, dass die Rücknahmegegner (Hacer und Ali Kasikkrirmaz, M. F.) im vorangegangenen Asylverfahren unrichtige Angaben gemacht haben und zudem verschwiegen haben, dass sie (...) in der Schweiz erfolglos ein Asylverfahren betrieben haben. Die im vorangegangenen Asylverfahren gemachten Angaben - insbesondere des Rücknahmegegners zu 1.) (Ali Kasikkirmaz, M. F.) - hinsichtlich der politischen Betätigung, Festnahme und erlittener Folter in der Türkei im Jahre 1990, die letztlich zur Anerkennung führten, können daher nicht der Wahrheit entsprechen".
Dies können Hacer und Ali Kasikkirmaz widerlegen. Beide sind politisch aktiv, das kann nachgewiesen werden. In die BRD eingereist sind sie auch nicht, wie vom Bundesamt behauptet, aus der Schweiz, sondern direkt aus der Türkei. Weiter heißt es: "Den Rücknahmegegnern droht wegen der von ihnen vorgetragenen exilpoltischen Aktivitäten keine politische Verfolgung", um sich im nächsten Absatz selbst zu widersprechen: "Zwar kann nach übereinstimmender Erkenntnislage davon ausgegangen werden, dass die türkischen Sicherheitskräfte und der türkische Geheimdienst in der Bundesrepublik Deutschland über ein Netz von Mitarbeitern sowohl innerhalb als auch außerhalb ihrer diplomatischen Vertretungen verfügen, die Aktivitäten oppositioneller Gruppen und Individuen beobachten, überwachen, registrieren und die gesammelten Informationen in die Türkei weiterleiten".
Gegen diesen Bescheid reichten die Rechtsanwälte Dr. Franz Peter Kloubert und Stefan Urbach aus Essen am 17. Februar 1998 Klage gegen die BRD ein.
Am 8. Februar 2002 fand die Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf statt. Die Klage des Ehepaares wird abgewiesen. Für den Richter Dr. Seifert von der 26. Kammer des VG ist bei Ali Kasikkirmaz ein politisch "niedriges Profil" gegeben.
Widerspruch und Zulassung auf Berufung stellten die Rechtsanwälte Dr. Franz Peter Kloubert und Stefan Urbach am 21. März 2002. Sie stellten in der Begründung fest: "Das angefochtene Urteil steht im Gegensatz zu der Rechtsprechung des OVG NW (Oberverwaltungsgericht, M. F.) und wirft zudem grundsätzliche Fragen auf. Obwohl der Kläger zu 1.) exilpolitisch exponiert ist, verweigert das angefochtene Urteil ihm Abschiebeschutz. Entgegen der Feststellung des angefochtenen Urteils des VG Düsseldorf ist der Kläger zu 1.) bei einer Rückkehr gefährdet. Denn bei ihm handelt es sich um eine gewichtige exilpolitische Persönlichkeit".
Diesen Fakt belegen zahlreiche Dokumente von Organisationen, wie Komkar, Newroz und vielen anderen mehr, in denen Ali Kasikkirmaz eben dies bescheinigt wird. Auch wird in der Berufung auf die Mitgliedschaft von Ali Kasikkirmaz in der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) verwiesen. In der Krefelder DKP-Gruppe zählt Ali zu den aktiven Mitgliedern. Auch in der DKP wendet sich Ali Kasikkirmaz gegen das türkische Regime.
Der Berufung wurde nun am 27. Mai 2002 statt gegeben. Inzwischen hat sich in Krefeld ein breites Bündnis gebildet, das das Bleiberecht für Familie Kasikkirmaz erreichen will. Die Öffentlichkeit soll verstärkt auf diesen Fall aufmerksam gemacht werden. Eine Abschiebung der Familie Kasikkirmaz ist nicht hinnehmbar.